Rechtsprechung
BPatG, 01.02.2010 - 27 W (pat) 114/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "medieval" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- online-und-recht.de
Markenbeschwerdeverfahren - "medieval" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "medieval" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "medieval" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 01.02.2010 - 27 W (pat) 114/09
Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.;… EuGH GRUR Int. 2005, 1012, Rdn. 27 ff. - BioID; BGH GRUR 2006, 850 - FUSSBALL WM 2006). - EuGH, 16.09.2004 - C-329/02
BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT …
Auszug aus BPatG, 01.02.2010 - 27 W (pat) 114/09
Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft ist die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Sicht des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (EuGH GRUR 2004, 943, 944, Rdn. 24 - SAT 2). - EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
Auszug aus BPatG, 01.02.2010 - 27 W (pat) 114/09
Ebenso ist zu berücksichtigen, dass die Verbraucher ein als Marke verwendetes Zeichen in der Regel so aufnehmen, wie es ihnen entgegentritt, ohne es einer näheren analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428, 431, Rdn. 53 - Henkel).
- EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b …
Auszug aus BPatG, 01.02.2010 - 27 W (pat) 114/09
Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR Int. 2005, 1012, Rdn. 27 ff. - BioID; BGH GRUR 2006, 850 - FUSSBALL WM 2006). - BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02
BerlinCard
Auszug aus BPatG, 01.02.2010 - 27 W (pat) 114/09
Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass die Verbraucher sie als Unterscheidungsmittel verstehen (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard). - BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98
Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten; …
Auszug aus BPatG, 01.02.2010 - 27 W (pat) 114/09
Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass die Verbraucher sie als Unterscheidungsmittel verstehen (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).